- Nächster Termin:
- Einstieg ist jeden Montag möglich.
- Gesamtdauer:
- 192 Stunden in 24 Tagen
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- keine Angaben
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- Bildungsgutschein
- EU/Bund/Land
- Abschlussart:
- Kammerprüfung
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- IHK Zertifikat
- Zertifizierungen des Angebots:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Maßnahmenummer:
- 962-304-24
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- keine Angaben
- Fachliche Voraussetzungen:
- Es werden keine besonderen Qualifikationen oder Vorkenntnisse benötigt. Lediglich der Wille und die Bereitschaft, beruflich tätig zu werden, sind Grundvoraussetzung.
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 1620-20-20 EU-Berufskraftfahrer/innen - (Beschleunigte) Grundqualifikation / Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalte
Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.
Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.
Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).
Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Lkw)
Wer ist betroffen?
Deutsche Staatsangehörige
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden
Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?
Alle Lkw-Fahrer/in im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t z.G. die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 erworben haben
Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis ?
Es gibt 3 verschiedene Varianten:
Ausbildung "Berufskraftfahrer/in", Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)
Die Beschleunigte Grundqualifikation
Hier werden 140 h Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben davon mind. 10 h praktische Ausbildung
Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 h, davon 2,5 h praktische Ausbildung
Eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
Die theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen dauert mind. 90 Min. (Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 Min., bei Umsteigern auf 45 Min.)
Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt
Im Güterverkehr der Klasse C1, C1E (Lkw < 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 18 Jahre
Im Güterverkehr der Klasse C, CE (Lkw > 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 21 Jahre
Definition Umsteiger und Quereinsteiger
Umsteiger: Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehr wechseln oder umgekehrt
Quereinsteiger: Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-, Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)
Übergangsregelung
Die Pflicht zur einmaligen Qualifikation besteht nicht:
Im Güterverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben wurde Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2016)
Wie lange ist die Qualifikation gültig?
5 Jahre
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 16.08.2022, zuletzt aktualisiert am 30.07.2024