Veranstaltungsleitung nach § 38 MVStättVO

Nächster Termin:
11.11.2024 - 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Kurs endet am:
12.11.2024
Gesamtdauer:
18 Stunden in 2 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
10
Teilnehmer max.:
15
Preis:
820 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Städte, Kommunen, Gemeinden, Veranstalter
Fachliche Voraussetzungen:
­ Unternehmer und Führungskräfte, beratene Fach-kräfte für Arbeitssicherheit  ­ Technische Leiter und Verantwortliche für Produktions- und Veranstaltungstechnik, Produktionsleiter ­ Leitung der Vers
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit für Besucher und Akteure bei Veranstaltungen haben Unternehmer und Betreiber von Veranstal-tungseinrichtungen eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen zu erfüllen. Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften DGUV-V17 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das auf-sichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Dabei übernimmt die Veranstaltungsleitung in Versammlungsstätten die Pflichten der Betreiber oder plant die Veranstaltungen (Veranstaltungsleitung nach MVStättVO § 38 (2)). Die Veranstaltungsleitung wird damit zwischen Veranstalter und Betreiber ausgewählt. Sie stimmt die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit allen Beteiligten ab und koordi-niert die Abläufe. Sie muss während der Veranstaltung ständig vor Ort sein.
Zielgruppe
­ Unternehmer und Führungskräfte, beratene Fach-kräfte für Arbeitssicherheit
­ Technische Leiter und Verantwortliche für Produktions- und Veranstaltungstechnik, Produktionsleiter
­ Leitung der Versammlungsstätte oder beauftrag-te Veranstaltungsleitung
­ Betreuer und Durchführer von Veranstaltungen
Inhalte
­ Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicher-heit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
­ Betreiber, Projektleiter, Veranstaltungsleiter
­ Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfall-verhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17/18; DGUV Information 215-310)
­ Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
­ Entscheidungsbefugnisse
­ Gefährdungsbeurteilungen
­ Durchführung von Unterweisungen
­ Anwendbarkeit und Ziele der VStättVO


­ Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
­ Aufgaben der Veranstaltungsleitung
­ Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
­ Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
­ Kooperation und Kommunikation in Krisen- und Notfällen
­ Medienarbeit und PR in Krisensituation
­ Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
­ Praktische Übung/Fallbeispiel
­ Wissensstandsabfrage

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 02.07.2024, zuletzt aktualisiert am 06.09.2024