Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunden für Immissionsschutzbeauftragte

Nächster Termin:
02.09.2024 - 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Kurs endet am:
03.09.2024
Gesamtdauer:
18 Stunden in 2 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
10
Teilnehmer max.:
18
Preis:
820 € - steuerbefreit
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Immissionsschutzbeauftragter
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Fachliche Voraussetzungen:
abgeschlossene Grundausbildung
Technische Voraussetzungen:
PC mit Mikro und Kamera, Internetzugang
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Staatlich anerkannter Lehrgang nach § 9 der 5. BImSchV

Durch die hohe Regelungsdichte und die vielfältigen umwelttechnischen Möglichkeiten ist die Erfüllung der Forderung nach Aktualität der Sach- und Fachkunde des Umweltfachpersonals sehr anspruchsvoll. Aus diesem Grund benötigen gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillig bestellte Immissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftragte sowie interne und externe Auditoren für Umweltmanagementsysteme eine regelmäßige und geeignete Fortbildung zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung Ihrer Kompetenz. Die Fortbildung greift fachspezifische neue Rechts- und Sachlagen auf. Es werden besonders Systematiken, Methoden und Möglichkeiten für die interne betriebliche Umsetzung abgeleitet.
Zielgruppe
Bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die Ihre Fachkunde aktualisieren müssen, Um-weltbeauftragte, interne und externe Umweltaudi-toren, Umweltbetriebsprüfer, Störfallbeauftragte, Umweltgutachter, Fachkräfte und Beauftragte im Qualitäts- und Umweltmanagement-Bereich, Fach- und Führungskräfte sowie Geschäftsführer, die für den Umweltschutz verantwortlich sind, Unterneh-mensberater.

Die Teilnahme an dem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang setzt einen Nachweis über einen behördlichen Grundlehrgang für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten voraus.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 02.07.2024, zuletzt aktualisiert am 24.07.2024