- Nächster Termin:
- 03.11.2025 - 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Kurs endet am:
- 07.11.2025
- Gesamtdauer:
- 45 Stunden in 5 Tagen
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Virtuelles Klassenzimmer
- Angebote für Unternehmen Jetzt Anfragen
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 10
- Teilnehmer max.:
- 18
- Preis:
- 1.090 € - steuerbefreit
- Förderung:
- EU/Bund/Land
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- Abfallbeauftragter
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- · Betreiber von BlmSchG-Anlagen · Personen, die die Funktion eines Abfallbeauf-tragten wahrnehmen wollen · Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und Perso-nen im Sinne von § 27 des KrWG · Unternehmen,
- Fachliche Voraussetzungen:
- · Ingenieure, Facharbeiter im kaufmännischen oder technischen Bereich · Meister, Techniker · eine mindestens einjährige einschlägige Berufs-erfahrung
- Technische Voraussetzungen:
- PC mit Mikro und Kamera, stabiles Internet
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- keine Angaben
Inhalte
Der Abfallbeauftragte wirkt als Berater in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallvermeidung und -verwertung, sowie der Abfallbeseitigung. Er ist sach- und fachkundig, was Abfallkunde, Beseitigungsmöglichkeiten, Gefahrenkunde und Rechtslagen angeht. Abfallbeauf-tragte können Angestellte des jeweiligen Unter-nehmens sein oder externe Mitarbeiter. Der Betreiber bleibt jedoch letztendlich verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.
Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung brauchen mehr Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte in allen Angelegenheiten der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung und sind verantwortlich für die Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Vorschriften und Auflagen.
Für andere Unternehmen fällt hingegen die Be-stellpflicht weg. Die Fortführung der bestehenden Praxis wird jedoch grundsätzlich empfohlen.
Für Abfallbeauftragte, die am 01.06.2017 bereits bestellt worden sind, gelten die Anforderungen des § 9 Absatz 1 nicht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 04.07.2024, zuletzt aktualisiert am 03.07.2024