- Nächster Termin:
- 28.08.2025
- Kurs endet am:
- 29.08.2025
- Gesamtdauer:
- 8 Stunden in 2 Tagen
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Angebote für Unternehmen Jetzt Anfragen
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- keine Angaben
- Teilnehmer max.:
- 25
- Preis:
- 690,20 €
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- Betriebsbeauftragte/r für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten gemäß § 53 und § 58a BImSchG
- Zertifizierungen des Angebots:
- Der Lehrgang wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, Aktenzeichen: I C 414 - K 121, bundesweit anerkannt.
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Personen, die ihre Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten gemäß § 9 der 5. BImSchV aufrechterhalten möchten Anlagenbetreiber, Betriebsleiter,
- Fachliche Voraussetzungen:
- Absolvierter Grundlehrgang Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 7 der 5. BImSchV
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- keine Angaben
Inhalte
Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß 5. BImSchV § 9
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.
Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/ oder Störfallbeauftragter benötigen.
Themenschwerpunkte:
- Aktuelle Entwicklungen des Umweltrechts
- Neuerungen Umweltrecht (BImSchG, 4. BImSchV, 12. BImSchV, KrWG u. a.)
- Aktuelle Bestimmungen beim vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz
- Emissionen und Immissionen
- Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 22.11.2024, zuletzt aktualisiert am 22.11.2024