- Nächster Termin:
- 28.04.2025
- Kurs endet am:
- 08.10.2025
- Gesamtdauer:
- keine Angabe
- Praktikum:
- Nein
- Durchführungszeit:
- Tageskurs mehrmals pro Woche
- Teilnehmer min.:
- 8
- Teilnehmer max.:
- 22
- Preis:
- keine Angaben
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- keine Angaben
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - Weitere Informationen
- Zielgruppen:
- keine Angaben
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine Angaben
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- keine Angaben
Inhalte
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung (§ 45a) baut auf dem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes auf. Sie dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.
Die Basismodule dienen der Erreichung des Sprachniveaus B 2, ausgehend vom Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Ein Basismodul umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und endet mit der
entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Für die Anmeldung zu einzelnen Modulen wird die Teilnahmeberechtigung benötigt, die von der zuständigen Stelle (JC/ AA) in schriftlicher Form unter Angabe der ausstellenden Stelle und des Ausstellungsdatums erteilt wird.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 24.03.2025, zuletzt aktualisiert am 14.04.2025