Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Fördermittelrecht / Vergaberecht

Nächster Termin:
19.05.2025 - 10:00-15:00
Kurs endet am:
19.05.2025
Gesamtdauer:
5 Stunden
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • E-Learning 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
2
Teilnehmer max.:
20
Preis:
355,81 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Alle Mitarbeiter die Fördermittelverfahren bearbeiten. Fördermittelempfänger und Mitarbeiter, die mit der Gewährung von Fördermitteln betraut sind.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Mikrofon / Kamera
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Der vorzeitige Maßnahmebeginn kann eine Förderung eines Vorhabens verhindern. Zur Durchführung einer Maßnahme gilt es jedoch dennoch frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Der (potenzielle) Fördermittelempfänger kann kaum erst mit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung mit Vertragsverhandlungen, Ausschreibungsverfahren oder mit der Einstellung von Mitarbeitern beginnen. Wenn tatsächlich ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vorliegt, kann dies zur Nichtförderung oder zur Rückforderung bereits erhaltener Fördermittel führen. Das Seminar behandelt die rechtssichere Handhabung des vorzeitigen Maßnahmebeginn. Auf landesrechtliche Besonderheiten wird im Seminar eingegangen.

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter die Fördermittelverfahren bearbeiten. Fördermittelempfänger und Mitarbeiter, die mit der Gewährung von Fördermitteln betraut sind.

Inhalte

I. Voraussetzungen des vorzeitigen Maßnahmebeginn

Wann liegt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor? (Begriff)
Rechtsgrundlagen und Vorgaben (landesübergreifende Darstellung der
Rechtsgrundlagen/auf landesrechtliche Besonderheiten wird eingegangen).

II. Vorzeitigkeitsverbot/Rechtsfolgen/Förderschädlichkeit

Verbindung zwischen Fördermittel- und Vergaberecht
Der förderschädlicher Liefer- und Leistungsvertrag
Rechtsfolge(n) des vorzeitigen Maßnahmebeginn
Zweck des Vorzeitigkeitsverbots (Rechtsprechung)

III. Ausnahmen und Besonderheiten des Vorzeitigkeitsverbots

Ausnahmen vom Vorzeitigkeitsverbot
Besonderheiten bei Rahmenverträgen,
Besonderheiten bei Bauverträgen und Architektenverträgen

IV. Handlungsoptionen bei vorzeitigem Maßnahmebeginn

Gestaltung des Vergabeverfahrens (Vermeidung der Vorzeitigkeit)
Förderunschädliche Gestaltung von Verträgen (Liefer- und
Leistungsverträge).
Nachträgliche Heilungsmöglichkeit

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 08.04.2025, zuletzt aktualisiert am 08.04.2025