- Next Date:
- 03.11.2025 - 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Course ends on:
- 07.11.2025
- Total Duration:
- 45 Stunden in 5 Tage
- Internship:
- Nein
- Teaching Languages:
- Deutsch
- Type of Course:
- Weiterbildung
- Type of Provision:
- Virtuelles Klassenzimmer
- Angebote für Unternehmen Jetzt Anfragen
- Execution Time:
- Tagesveranstaltung
- min. Participants:
- 10
- max. Participants:
- 18
- Price:
- €1,090 - steuerbefreit
- Funding:
- EU/Bund/Land
- Type of Qualification:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Final Examination:
- Nein
- Qualification Title:
- Abfallbeauftragter
- Certifications of the Course:
- Nicht zertifiziert
- Courses for Women only:
- Nein
- Childcare:
- Nein
- Link to Course:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Website
- Quantity of Details:
- Suchportal Standard Plus
- Target Groups:
- · Betreiber von BlmSchG-Anlagen · Personen, die die Funktion eines Abfallbeauf-tragten wahrnehmen wollen · Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und Perso-nen im Sinne von § 27 des KrWG · Unternehmen,
- Professional Requirements:
- · Ingenieure, Facharbeiter im kaufmännischen oder technischen Bereich · Meister, Techniker · eine mindestens einjährige einschlägige Berufs-erfahrung
- Technical Requirements:
- PC mit Mikro und Kamera, stabiles Internet
- Classification of the Federal Employment Agency:
- keine Angaben
Contents
Der Abfallbeauftragte wirkt als Berater in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallvermeidung und -verwertung, sowie der Abfallbeseitigung. Er ist sach- und fachkundig, was Abfallkunde, Beseitigungsmöglichkeiten, Gefahrenkunde und Rechtslagen angeht. Abfallbeauf-tragte können Angestellte des jeweiligen Unter-nehmens sein oder externe Mitarbeiter. Der Betreiber bleibt jedoch letztendlich verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.
Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung brauchen mehr Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte in allen Angelegenheiten der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung und sind verantwortlich für die Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Vorschriften und Auflagen.
Für andere Unternehmen fällt hingegen die Be-stellpflicht weg. Die Fortführung der bestehenden Praxis wird jedoch grundsätzlich empfohlen.
Für Abfallbeauftragte, die am 01.06.2017 bereits bestellt worden sind, gelten die Anforderungen des § 9 Absatz 1 nicht.
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Published on 04.07.2024, last updated on 03.07.2024