- Next Date:
- 28.04.2025
- Course ends on:
- 27.01.2026
- Total Duration:
- keine Angabe
- Internship:
- Nein
- Execution Time:
- Tageskurs mehrmals pro Woche
- min. Participants:
- 18
- max. Participants:
- 22
- Price:
- keine Angaben
- Final Examination:
- Nein
- Qualification Title:
- keine Angaben
- Certifications of the Course:
- keine Angaben
- Courses for Women only:
- Nein
- Childcare:
- Nein
- Link to Course:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Website
- Quantity of Details:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - further information
- Target Groups:
- keine Angaben
- Professional Requirements:
- keine Angaben
- Technical Requirements:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification of the Federal Employment Agency:
- keine Angaben
Contents
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung (§ 45a) baut auf dem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes auf. Sie dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.
Hier wird zwischen Basismodulen (aktuell sind Module mit dem Ziel B2 und C1 möglich!) und Spezialmodulen unterschieden.
Die Basismodule dienen der Erreichung
1. des Sprachniveaus B 2, ausgehend vom Niveau B 1 oder
2. des Sprachniveaus C 1, ausgehend vom Niveau B 2 oder
3. des Sprachniveaus C 2, ausgehend vom Niveau C 1
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Ein Basismodul umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und endet mit der
entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Für die Anmeldung zu einzelnen Modulen wird die Teilnahmeberechtigung benötigt, die von der zuständigen Stelle (JC/ AA) in schriftlicher Form unter Angabe der ausstellenden Stelle und des Ausstellungsdatums erteilt wird.
Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund
können unter den o.g. Voraussetzungen teilnehmen.
All statements without guarantee. The providers are solely responsible for the correctness of the given information.
Published on 24.03.2025, last updated on 14.04.2025