Mediale Barrierefreiheit gesetzeskonform umsetzen - Homepage und Apps

Nächster Termin:
06.12.2024 - 9 bis 15.15 Uhr
Kurs endet am:
06.12.2024
Gesamtdauer:
5 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • E-Learning 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
30
Preis:
474,81 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 öffentliche und halböffentliche Einrichtungen
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Audio-, Mikro- und Videozugang (Zoom)
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Grundsätze & Standards der Barrierefreiheit | Barrierefreie Webseiten | Technologien & Werkzeuge | zielgruppengerechte Inhalte | soziale Medien & Kommunikation | Überprüfung

Die Europäische Union hat 2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps von öffentlichen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten erlassen. Dadurch sollen Menschen mit Beeinträchtigungen die medialen Angebote genauso nutzen können wie Menschen ohne Beeinträchtigungen, um gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu können. Die Richtlinie gibt einen Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht ausfüllen müssen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, in periodischen Abständen stichprobenartig zu überprüfen, inwieweit die Webseiten und Apps öffentlicher Stellen den gesetzlichen Barrierefreiheits-Anforderungen entsprechen. Die Ergebnisse sind seit 2021 alle drei Jahre in einem Bericht festzuhalten. In Deutschland wurde die Richtlinie auf Bundesebene durch die Änderung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.06 umgesetzt.
In diesem eintägigen Praxisseminar erhalten Sie eine Einführung in die Grundsätze und rechtlichen Rahmenbedingungen der Barrierefreiheit. Sie erfahren, welche Richtlinien es für barrierefreie Webseiten gibt und
welche Technologien und Werkzeuge Sie bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen. Danach erhalten Sie Empfehlungen für Inhalte, die speziell auf Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen sowie motorischen und kognitiven Einschränkungen ausgerichtet sind. Anschließend erläutert der Referent, wie Sie Beiträge und Chats in den sozialen Medien barrierefrei gestalten.
Das Seminar endet mit einem Vortrag über die Möglichkeiten der Überprüfung und Verbesserung der eigenen Maßnahmen für die Barrierefreiheit, die Sie in Ihrem Bericht dokumentieren können.
Während und nach dem Seminar wird es genügend Raum für Fragen aus Ihrem Arbeitsgebiet geben.

Inhaltsübersicht:

Einführung in mediale Barrierefreiheit
Grundsätze und Standards der Barrierefreiheit
Rechtliche Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit
Barrierefreiheit in Webdesign und Entwicklung
Richtlinien und Best Practices für barrierefreie Websites
Technologien und Werkzeuge zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Barrierefreie Inhalte für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen
Barrierefreiheit für Menschen mit motorischen oder kognitiven Beschränkungen
Barrierefreiheit für Menschen mit motorischen oder kognitiven Beschränkungen
Barrierefreiheit in sozialen Medien und Kommunikation
Umsetzung und Überprüfung der Barrierefreiheit
Testing und Überprüfung der Barrierefreiheit
Kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung

Referent:

Hermann Oehrle
EDV-Dienstleistung Hermann Oehrle
Stabstelle für Digitalisierung und Datenschutz /
Mediale Barrierefreiheit
Stadtverwaltung Balingen

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 11.11.2023, zuletzt aktualisiert am 03.07.2024