- Target Groups:
- Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche in der Informationssicherheit aus dem Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens
- Professional Requirements:
- Der vorherige Besuch einer Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten oder tiefgreifende Kenntnisse im Bereich Datenschutz sind empfehlenswert.
- Technical Requirements:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification of the Federal Employment Agency:
- keine Angaben
Contents
Erwerben Sie das spezifische Fachwissen für die Benennung als Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen, wie von der DSGVO und dem SGB gefordert
Die Haupttätigkeit eines Datenschutzbeauftragten im Gesundheits- und Sozialwesen besteht darin, den Umgang mit Patientendaten zu bewerten und zu kontrollieren sowie die Prozesse der Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtskonform zu steuern.
Weitere Aufgaben, die in die Zuständigkeit eines Datenschutzbeauftragten im Gesundheits- und Sozialwesen fallen, sind insbesondere die Eruierung und das Verständnis spezifischer Branchenanforderungen für die eigene Organisation, um angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit, der Integrität, der Authentizität und der Verfügbarkeit von Patientendaten zur Umsetzung zu bringen.
Beim Umgang mit Patientendaten muss der Datenschutzbeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen neben den Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) zusätzlich spezifische Gesetze und Vorschriften des Gesundheitswesens, Landesgesetze, die Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) sowie die gesetzlich verankerte Schweigepflicht beachten.
Des Weiteren sind für den Aufbau und die Etablierung eines organisationsspezifischen Datenschutzmanagementsystems die erfolgreiche Integration der Planung, der Kontrolle und der Steuerung von Prozessen und ergänzenden Dokumenten sowie die Dokumentation eines Datenschutzkonzepts erforderlich.
Ziel der Ausbildung
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Vermittlung des datenschutzspezifischen Fachwissens für den Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Insbesondere die Einhaltung der regulierenden Rechtsvorschriften sowie die Sicherstellung der Vertraulichkeit, der Integrität, der Authentizität und der Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten im Patientenverhältnis werden strukturiert vermittelt.
Die Teilnehmer können nach Abschluss der Ausbildung die Planung, den Aufbau, den Betrieb sowie die Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Datenschutzmanagementsystems im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens zur Umsetzung bringen.
Inhalt
DSGVO, BDSG, SGB, MBO-Ä und Schweigepflicht
Datenschutzspezifische Gesetze und Vorschriften des Gesundheitswesens
Verantwortlichkeiten und Anforderungen beim Umgang mit Gesundheits- und Sozialdaten
Datenschutz in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Arztpraxen, Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Alters- oder Pflegeheimen
Die Einwilligung des Patienten
Die Erhebung und Speicherung für Zwecke der Behandlung
Weitergabe der Patientendaten innerhalb der Einrichtung
Dokumentationspflicht des Arztes
Die Auftragsverarbeitung und ärztliche Schweigepflicht
Informationsansprüche der Krankenkassen und der MDK
Übermittlung von Patientendaten an Polizei, Staatsanwaltschaften und weitere staatliche Empfänger
Reichweite des Beschlag¬nahme¬schutzes ärztlicher Unterlagen
Auskunfts- und Einsichtsrechte
Verarbeitung für Forschungs-zwecke
Übermittlung an nachbehandelnde Einrichtungen / Inkasso
Bußgeldkatalog
Sanktionsmöglichkeiten und Folgen bei Datenschutzverstößen
Aufbau und Betrieb eines Datenschutzmanagements
Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten
Berufsgruppenspezifische Anforderungen der Leitung, Pflege, Verwaltung
Schweigepflicht: befugtes und unbefugtes Offenbaren § 203 StGB
Elektronische Patientenakte
Rechtmäßiger Umgang mit Patientenakten
Krankenhausinformationssysteme (KIS)
Mitarbeiter als Patienten: Besondere Schutzwürdigkeit (VIP-Konzepte)
Sensibilisierung der Mitarbeiter
Archivierungsfristen und Löschfristen