Betriebsbeauftragter für Abfall

Next Date:
23.09.2024 - 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Course ends on:
27.09.2024
Total Duration:
45 Stunden in 5 Tage
Internship:
Nein
Teaching Languages:
  • Deutsch
Type of Course:
  • Weiterbildung 
Type of Provision:
Execution Time:
  • Tagesveranstaltung
min. Participants:
10
max. Participants:
18
Price:
€1,090 - steuerbefreit
Funding:
  • EU/Bund/Land 
Type of Qualification:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Final Examination:
Nein
Qualification Title:
Abfallbeauftragter
Certifications of the Course:
  • Nicht zertifiziert
Courses for Women only:
Nein
Childcare:
Nein
Link to Course:
Quantity of Details:
Suchportal Standard Plus

Target Groups:
 · Betreiber von BlmSchG-Anlagen · Personen, die die Funktion eines Abfallbeauf-tragten wahrnehmen wollen · Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und Perso-nen im Sinne von § 27 des KrWG · Unternehmen,
Professional Requirements:
· Ingenieure, Facharbeiter im kaufmännischen oder technischen Bereich · Meister, Techniker · eine mindestens einjährige einschlägige Berufs-erfahrung
Technical Requirements:
PC mit Mikro und Kamera, stabiles Internet
Classification of the Federal Employment Agency:
keine Angaben

Contents

Der Abfallbeauftragte wirkt als Berater in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallvermeidung und -verwertung, sowie der Abfallbeseitigung. Er ist sach- und fachkundig, was Abfallkunde, Beseitigungsmöglichkeiten, Gefahrenkunde und Rechtslagen angeht. Abfallbeauf-tragte können Angestellte des jeweiligen Unter-nehmens sein oder externe Mitarbeiter. Der Betreiber bleibt jedoch letztendlich verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.
Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung brauchen mehr Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte in allen Angelegenheiten der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung und sind verantwortlich für die Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Vorschriften und Auflagen.

Für andere Unternehmen fällt hingegen die Be-stellpflicht weg. Die Fortführung der bestehenden Praxis wird jedoch grundsätzlich empfohlen.
Für Abfallbeauftragte, die am 01.06.2017 bereits bestellt worden sind, gelten die Anforderungen des § 9 Absatz 1 nicht.

All statements without guarantee. The providers are solely responsible for the correctness of the given information.

Published on 04.07.2024, last updated on 08.07.2024