IHK geprüfte/r Tourismusfachwirt/in inkl. Fremdsprachkompetenz
- Provider
- cpi consulting + training GmbH
- Phone
- +49.30.280930541
- anfrage@cpi.de
- Start Date
- 03.06.2025
- Duration
- 9 Monate
- Location
- 10178 Berlin
Address:/en/course/5878966/weiterbildung-ihk-gepruefte-r-tourismusfachwirt-in-inkl-fremdsprachkompetenz
printed at:23.04.2025
IHK geprüfte/r Tourismusfachwirt/in (Dauer: ca. 7 Monate)
- Lern- und Arbeitsmethodik
- BWL und rechtliche Grundlagen
- Volkswirtschaftslehre
- Unternehmensführung/ -steuerung
- Personalführung und -entwicklung
- Leistungserstellung im Tourismus
- Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
- Gestaltung des Marketingprozesses
- Qualitäts- und Projektmanagement
- Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfung
- Prüfungsvorbereitung mündliche Prüfung
Wirtschaftsenglisch GER B1/B2 mit TOEIC Zertifizierung (Dauer: ca. 12 Wochen)
- Schriftwechsel
- Erstellen von Geschäftsbriefen, Kurznachrichten, Berichten
- Gespräche über Verhandlungen, Meetings etc.
- Grammatik
- Anfragen, Angebote und Bestellungen am Telefon
- Präsentationen
- Vokabelübungen anhand aktueller Zeitungsartikel
- Prüfungsvorbereitung auf GER B1 - B2 (selbstständige Sprachverwendung)
Voraussetzungen:
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1.1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
1.2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat und
- Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
- Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf anderen Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- Deutsch in Wort und Schrift.
- Persönliches Eignungsgespräch im Rahmen der Fachberatung.
Ausnahmen sind in Absprache mit CPI und dem jeweiligen Kostenträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Praktikum:
nein
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Published on 04.04.2025, last updated on 22.04.2025