Betriebsbeauftragter für Abfall

Prochain date:
03.11.2025 - 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Le cours se termine le:
07.11.2025
Durée totale:
45 Stunden in 5 Tagen
Stage:
Nein
Langues d'enseignement:
  • Deutsch
Type de formation:
  • Weiterbildung 
Forme de cours:
Temps d'exécution:
  • Tagesveranstaltung
Participants min.:
10
Participants max.:
18
Prix:
1 090 € - steuerbefreit
Opportunité de financement:
  • EU/Bund/Land 
Type de diplôme:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Examen final:
Nein
Désignation de diplôme:
Abfallbeauftragter
Certifications du cours:
  • Nicht zertifiziert
Cours pour femmes uniquement:
Nein
Garde d’enfants:
Nein
Lien vers l’offre:
Qualité de l’information:
Suchportal Standard Plus

Groupes cibles:
 · Betreiber von BlmSchG-Anlagen · Personen, die die Funktion eines Abfallbeauf-tragten wahrnehmen wollen · Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und Perso-nen im Sinne von § 27 des KrWG · Unternehmen,
Connaissances spécialisées:
· Ingenieure, Facharbeiter im kaufmännischen oder technischen Bereich · Meister, Techniker · eine mindestens einjährige einschlägige Berufs-erfahrung
Connaissances techniques:
PC mit Mikro und Kamera, stabiles Internet
Classification de l’Agence pour l’emploi:
keine Angaben

Contenus

Der Abfallbeauftragte wirkt als Berater in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallvermeidung und -verwertung, sowie der Abfallbeseitigung. Er ist sach- und fachkundig, was Abfallkunde, Beseitigungsmöglichkeiten, Gefahrenkunde und Rechtslagen angeht. Abfallbeauf-tragte können Angestellte des jeweiligen Unter-nehmens sein oder externe Mitarbeiter. Der Betreiber bleibt jedoch letztendlich verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.
Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung brauchen mehr Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte in allen Angelegenheiten der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung und sind verantwortlich für die Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Vorschriften und Auflagen.

Für andere Unternehmen fällt hingegen die Be-stellpflicht weg. Die Fortführung der bestehenden Praxis wird jedoch grundsätzlich empfohlen.
Für Abfallbeauftragte, die am 01.06.2017 bereits bestellt worden sind, gelten die Anforderungen des § 9 Absatz 1 nicht.

Toutes les informations sont sans garantie. Les prestataires sont seuls responsables de la justesse des informations mises à disposition.

Première publication le 04.07.2024, dernière mise à jour le 06.09.2024