IHK geprüfte/r Medienfachwirt/in
- Organizator
- cpi consulting + training GmbH
- Telefon
- +49.30.280930541
- anfrage@cpi.de
- Rozpoczęcie
- 12.06.2025
- Czas trwania
- 7 Monate
- Miejsce zajęć
- 10178 Berlin
Adres:/pl/oferta/5877152/weiterbildung-ihk-gepruefte-r-medienfachwirt-in
Wydrukowano dnia:23.04.2025
- Lern- und Arbeitsmethodik
- BWL und rechtliche Grundlagen
- Unternehmensführung/ -steuerung
- Volkswirtschaftslehre
- Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
- Druckvorstufenprozesse
- Printmedienproduktion
- Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme
- Personalmanagement und Zusammenarbeit
- Rechtsbewusstes Handeln
- Marketing
- Medienrechtliche Vorschriften
- Kosten- und Leistungsmanagement
- Information, Kommunikation und Planung
- Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfung
- Prüfungsvorbereitung mündliche Prüfung
Voraussetzungen:
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" abgelegt hat und
- in den o. g. Fällen zu den dort aufgeführten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
- Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
- Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- Deutsch in Wort und Schrift.
- Persönliches Eignungsgespräch im Rahmen der Fachberatung.
Ausnahmen sind in Absprache mit CPI und dem jeweiligen Kostenträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Praktikum:
nein
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Po raz pierwszy opublikowano dnia 04.04.2025, Ostatnia aktualizacja 22.04.2025