Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten

Nächster Termin:
30.06.2025 - 08:00 - 16:00 Uhr
Kurs endet am:
02.07.2025
Gesamtdauer:
24 Stunden in 3 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
10
Teilnehmer max.:
15
Preis:
450 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten
Zertifizierungen des Angebots:
  • Sie erhalten den Qualifikationsnachweis AnschlägerPlus.
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Veranstaltungsplaner, Sicherheitsbeauftragte, Gebäudeverantwortliche, Eventmanager und alle, die für die Sicherheit und Planung von Veranstaltungen in Versammlungsstätten verantwortlich sind.
Fachliche Voraussetzungen:
Für den Besuch des Seminars bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten sind in jüngster Zeit mit der Einführung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den jeweiligen Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der Bundesländer stetig gestiegen. Sicherheit und die reibungslose Durchführung von Veranstaltungen stehen dabei im Mittelpunkt. Die Rolle der Sachkundigen Aufsichtsperson gewinnt bei Events wie Messen, Konzerten, Sportveranstaltungen, Schultheatern und kulturellen Ereignissen zunehmend an Bedeutung.

Dieses Seminar ist darauf ausgerichtet, Ihnen sämtliche notwendigen Qualifikationen zu vermitteln, um die Verantwortlichkeiten einer Sachkundigen Aufsichtsperson Versammlungsstätten gemäß der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und der DGUV Vorschrift 17 § 15 erfüllen zu können.

Nachfolgende Inhalte werden in den drei Tagen vermittelt:

- Erfahrungsaustausch
- Darstellung und Erläuterung der landesspezifischen VStättVO
- Einsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2)
- Grundlagen der technischen Sicherheit und Arbeitssicherheit
- Panikverhalten, Evakuierung, Haftung
- Veranstaltungsstättenverordnung und Bauordnungsrecht
- Grundlagen Brandschutz
- Technische Grundfragen der Veranstaltungstechnik

Im Anschluss findet eine schriftliche Abschlussprüfung statt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://b-trend.academy/seminare/sachkundige-aufsichtsperson-fuer-versammlungsstaetten/

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 15.09.2022, zuletzt aktualisiert am 07.04.2025