Staatlich anerkannte/r Pflegefachfrau/ Pflegefachmann

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
4600 Stunden in 3 Jahren
Praktikum:
Ja
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Ausbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
25
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • Bildungsgutschein 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Pflegefachmann/-frau
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
alle Interessierten
Fachliche Voraussetzungen:
1. gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (belegt durch ein ärztliches Attest) 2. mittlerer Schulabschluss oder 3. eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulausbildung (z.B. erweiterte Berufsbildungsreife) oder 4. Berufsbildungsreife (BbR) und -> zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder 5. Berufsbildungsreife (BbR) und -> abgeschlossene landesrechtlich anerkannte Ausbildung in der Pflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer. 6. Sprachniveau B2 bei ausländischem Schulabschluss sowie gleichstellende Bewertung des ausländischem Schulabschlusses durch das Staatliche Schulamt
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • B 81302-906 Pflegefachmann/Pflegefachfrau

Inhalte

Die Berufsausbildung in der Pflege wird weiterhin drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre dauern. Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. Oktober. Sie umfasst 2100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und 2500 Stunden praktische Ausbildung.

Der theoretische und praktische Unterricht ist aufgeteilt in 5 Kompetenzbereiche:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik
- Kommunikation und Beratung
- Intra- und interdisziplinäres Handeln
- Recht und Ethik
- Pflegewissenschaft und Berufsethik.

Die Auszubildenden werden in den ersten zwei Jahren generalistisch ausgebildet. Zum dritten Ausbildungsjahr können sie entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege anstreben. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich der rein generalistische Abschluss als Pflegefachfrau bzw. als Pflegefachmann in allen Berufssparten einsetzbar und EU-rechtlich automatisch anerkannt ist.
Die Wahl einer Spezialisierung in der Pflegeausbildung ist zunächst bis 2025 möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 09.07.2024, zuletzt aktualisiert am 26.07.2024