Staatlich anerkannte/r Pflegefachfrau/ Pflegefachmann

Next Date:
Termin auf Anfrage
Total Duration:
4600 Stunden in 3 Jahre
Internship:
Ja
Teaching Languages:
  • Deutsch
Type of Course:
  • Ausbildung 
Type of Provision:
  • Präsenzveranstaltung 
Execution Time:
  • Tagesveranstaltung
min. Participants:
5
max. Participants:
25
Price:
keine Angaben
Funding:
  • Bildungsgutschein 
Final Examination:
Nein
Qualification Title:
Pflegefachmann/-frau
Certifications of the Course:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Courses for Women only:
Nein
Childcare:
Nein
Link to Course:
Quantity of Details:
Suchportal Standard Plus

Target Groups:
alle Interessierten
Professional Requirements:
1. gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (belegt durch ein ärztliches Attest) 2. mittlerer Schulabschluss oder 3. eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulausbildung (z.B. erweiterte Berufsbildungsreife) oder 4. Berufsbildungsreife (BbR) und -> zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder 5. Berufsbildungsreife (BbR) und -> abgeschlossene landesrechtlich anerkannte Ausbildung in der Pflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer. 6. Sprachniveau B2 bei ausländischem Schulabschluss sowie gleichstellende Bewertung des ausländischem Schulabschlusses durch das Staatliche Schulamt
Technical Requirements:
Keine besonderen Anforderungen.
Classification of the Federal Employment Agency:
  • B 81302-906 Pflegefachmann/Pflegefachfrau

Contents

Die Berufsausbildung in der Pflege wird weiterhin drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre dauern. Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. Oktober. Sie umfasst 2100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und 2500 Stunden praktische Ausbildung.

Der theoretische und praktische Unterricht ist aufgeteilt in 5 Kompetenzbereiche:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik
- Kommunikation und Beratung
- Intra- und interdisziplinäres Handeln
- Recht und Ethik
- Pflegewissenschaft und Berufsethik.

Die Auszubildenden werden in den ersten zwei Jahren generalistisch ausgebildet. Zum dritten Ausbildungsjahr können sie entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege anstreben. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich der rein generalistische Abschluss als Pflegefachfrau bzw. als Pflegefachmann in allen Berufssparten einsetzbar und EU-rechtlich automatisch anerkannt ist.
Die Wahl einer Spezialisierung in der Pflegeausbildung ist zunächst bis 2025 möglich.

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Published on 09.07.2024, last updated on 26.07.2024