Gepr. Fachwirt für Tanzschulen (IHK)

Nächster Termin:
Seminarblöcke von 09.00 - 14.00 Uhr, 18 Monate in Blockform, Prüfungsvorbereitung: 09.00 - 16.00 Uhr.
Gesamtdauer:
454 Stunden in 18 Monaten
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Virtuelles Klassenzimmer 
Durchführungszeit:
  • Abendveranstaltung
Teilnehmer min.:
keine Angaben
Teilnehmer max.:
20
Preis:
5.250 € - Durch "Aufstiegs-BAföG" insgesamt bis zu 75 % Förderung möglich
Förderung:
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG) 
  • BAföG 
  • EU/Bund/Land 
  • Qualifizierungschancengesetz 
Abschlussart:
Kammerprüfung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Gepr. Fachwirt für Tanzschulen (IHK)
Zertifizierungen des Angebots:
  • DIN EN ISO 9001
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Das Seminar erweitert Ihre beruflichen Fähigkeiten. Die Fortbildung zum/zur Gepr. Fachwirt für Tanz befähigt Sie u.a., die kaufmännischen Aufgaben eines Unternehmens zu übernehmen.
Fachliche Voraussetzungen:
Die Zulassung zur Prüfung sollte vor Beginn des Lehrgangs bei der Handelskammer beantragt werden.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Das Seminar bereitet auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Fachwirt/-in für Tanzschulen (HK) vor der Handelskammer Hamburg vor.


Sie erlernen die kaufmännischen Aufgaben eines Betriebes zu übernehmen, Mitarbeiter zu führen und zu entwickeln, Produktkonzepte zu entwickeln, das Marketing und die Kundenkommunikation zu gestalten und das Unternehmen im Sinne der Unternehmensziele zu führen.

Inhalte:

Lern- und Arbeitsmethodik
- Berücksichtigung subjektiver und objektiver Rahmenbedingungen auf das Lernen
- Lerntechniken
- Zeit- und Themenplanung
- Lernmethoden und Lernmedien
- Gruppenarbeit
- Rede und Präsentationstechniken


Unternehmensführung, Prozessüberwachung und Kontrolle
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung betriebswirtschaftlicher Zahlen
- Steuerrechtliche Bestimmungen
- Betriebsorganisation
- Verwaltung und Abwicklung von Geschäftsvorgängen
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Rechtliche Zusammenhänge


Personalführung und -entwicklung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Personalentwicklung, Personalführung
- Arbeits- und Sozialrecht


Marketing, Analyse von Märkten und Chancen sowie Außendarstellung
- Analyse branchenspezifischer Märkte
- Kommunikationsinstrumente
- Darstellung des Betriebes und Kommunikation
- Verbandsstrukturen in der Branche
- Rechtliche Zusammenhänge


Auswahl und Entwicklung von branchenspezifischen Konzepten
- Analyse branchenspezifischer Märkte
- Systeme in Tanzschulen
- Branchenspezifische Marketingmaßnahmen


Durchführung, Organisation und Evaluation von Kursen und Veranstaltungen
- Planungskompetenz
- Preisbildung und Kalkulation
- Verträge
- Versicherungen
- Lizenzverwertungsgesellschaften
- Rechtliche Zusammenhänge


Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
- Präsentation
- Fachgespräch

Der neue Kurs hat ausserdem aktuelle Themen aufgenommen:

- Kundenbeziehungen pflegen - empathisches Marketing als Chance in der Krise
- Veranstaltungsorganisation unter Pandemiebedingungen
- Social Media - der Weg, um Kunden an die Tanzschule zu binden


Ziele:
Sie erwerben die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zur Führung oder für verantwortliche Leitungstätigkeiten in einer Tanzschule. Sie haben damit die Kompetenz, auch die kaufmännischen Aufgaben des Unternehmens zu übernehmen. Sie beherrschen typische Managementaufgaben, wissen Mitarbeiter zu führen und zu entwickeln, Produktkonzepte zu entwickeln, das Marketing und die Kundenkommunikation zu gestalten und das Unternehmen im Sinne der Unternehmensziele zu führen.


Das Seminar bereitet auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Fachwirt/-in für Tanzschulen (IHK) vor der Handelskammer Hamburg vor.
Der Abschluss der Fortbildung ist nach dem Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) auf der Stufe 6 (Bachelor-Niveau) anerkannt.

Mit dem Nachweis der Prüfung sind Sie von dem Schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.

Zielgruppe:
Ausgebildete Tanzlehrer*innen oder Tanzlehrer*innen, mit längerer Berufserfahrung, die eine Unternehmensnachfolge, eine Gründung einer Tanzschule, die Übernahme einer Tanzschule oder eine verantwortliche Funktion in einer Tanzschule anstreben sowie weitere Mitarbeiter in Tanzschulen.


Voraussetzungen: (Auszug aus der Verordnung:) § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen


Die Fortbildung wird als berufsbegleitendes Seminar online in "Webinarmodulen" (Präsenzunterricht über das Web) durchgeführt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 02.12.2024, zuletzt aktualisiert am 02.12.2024