Gepr. Fachwirt für Tanzschulen (IHK)
- Organizator
- Grone Wirtschaftsakademie gGmbH
- Telefon
- +49.40.23703400
- s.kummert@grone.de
- Rozpoczęcie
- 06.10.2025
- Czas trwania
- 454 Stunden in 18 Monate
- Cena
- 5 250 €
- Miejsce zajęć
- 20097 Hamburg
Adres:/pl/oferta/5585335/aufstiegsfortbildung-gepr-fachwirt-fuer-tanzschulen-ihk
Wydrukowano dnia:23.04.2025
Das Seminar bereitet auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Fachwirt/-in für Tanzschulen (HK) vor der Handelskammer Hamburg vor.
Sie erlernen die kaufmännischen Aufgaben eines Betriebes zu übernehmen, Mitarbeiter zu führen und zu entwickeln, Produktkonzepte zu entwickeln, das Marketing und die Kundenkommunikation zu gestalten und das Unternehmen im Sinne der Unternehmensziele zu führen.
Inhalte:
Lern- und Arbeitsmethodik
- Berücksichtigung subjektiver und objektiver Rahmenbedingungen auf das Lernen
- Lerntechniken
- Zeit- und Themenplanung
- Lernmethoden und Lernmedien
- Gruppenarbeit
- Rede und Präsentationstechniken
Unternehmensführung, Prozessüberwachung und Kontrolle
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung betriebswirtschaftlicher Zahlen
- Steuerrechtliche Bestimmungen
- Betriebsorganisation
- Verwaltung und Abwicklung von Geschäftsvorgängen
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Rechtliche Zusammenhänge
Personalführung und -entwicklung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Personalentwicklung, Personalführung
- Arbeits- und Sozialrecht
Marketing, Analyse von Märkten und Chancen sowie Außendarstellung
- Analyse branchenspezifischer Märkte
- Kommunikationsinstrumente
- Darstellung des Betriebes und Kommunikation
- Verbandsstrukturen in der Branche
- Rechtliche Zusammenhänge
Auswahl und Entwicklung von branchenspezifischen Konzepten
- Analyse branchenspezifischer Märkte
- Systeme in Tanzschulen
- Branchenspezifische Marketingmaßnahmen
Durchführung, Organisation und Evaluation von Kursen und Veranstaltungen
- Planungskompetenz
- Preisbildung und Kalkulation
- Verträge
- Versicherungen
- Lizenzverwertungsgesellschaften
- Rechtliche Zusammenhänge
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
- Präsentation
- Fachgespräch
Der neue Kurs hat ausserdem aktuelle Themen aufgenommen:
- Kundenbeziehungen pflegen - empathisches Marketing als Chance in der Krise
- Veranstaltungsorganisation unter Pandemiebedingungen
- Social Media - der Weg, um Kunden an die Tanzschule zu binden
Ziele:
Sie erwerben die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zur Führung oder für verantwortliche Leitungstätigkeiten in einer Tanzschule. Sie haben damit die Kompetenz, auch die kaufmännischen Aufgaben des Unternehmens zu übernehmen. Sie beherrschen typische Managementaufgaben, wissen Mitarbeiter zu führen und zu entwickeln, Produktkonzepte zu entwickeln, das Marketing und die Kundenkommunikation zu gestalten und das Unternehmen im Sinne der Unternehmensziele zu führen.
Das Seminar bereitet auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Fachwirt/-in für Tanzschulen (IHK) vor der Handelskammer Hamburg vor.
Der Abschluss der Fortbildung ist nach dem Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) auf der Stufe 6 (Bachelor-Niveau) anerkannt.
Mit dem Nachweis der Prüfung sind Sie von dem Schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.
Zielgruppe:
Ausgebildete Tanzlehrer*innen oder Tanzlehrer*innen, mit längerer Berufserfahrung, die eine Unternehmensnachfolge, eine Gründung einer Tanzschule, die Übernahme einer Tanzschule oder eine verantwortliche Funktion in einer Tanzschule anstreben sowie weitere Mitarbeiter in Tanzschulen.
Voraussetzungen: (Auszug aus der Verordnung:) § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Die Fortbildung wird als berufsbegleitendes Seminar online in "Webinarmodulen" (Präsenzunterricht über das Web) durchgeführt.
Wszystkie informacje bez gwarancji. Za poprawność informacji odpowiadają wyłącznie organizatorzy.
Po raz pierwszy opublikowano dnia 02.12.2024, Ostatnia aktualizacja 02.12.2024