- Nächster Termin:
- 17.06.2025 - 10:00-18:00
- Kurs endet am:
- 18.06.2025
- Gesamtdauer:
- 21 Stunden
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 10
- Teilnehmer max.:
- 18
- Preis:
- 299 € - für Lehrkräfte der bezirklichen Musikschulen Berlins: 15,00 Euro
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Musikschullehrkräfte, Musiker*innen und Pädagog*innen, die mit Schüler*innen bis 12 Jahren (und älter) arbeiten
- Fachliche Voraussetzungen:
- siehe Zielgruppe
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- keine Angaben
Inhalte
Die Ward-Methode - benannt nach der amerikanischen Musikpädagogin Justine B. Ward - ermöglicht allen Kindern musikalische Bildung auf der Grundlage des Singens. Kinder ab dem 1. Schuljahr erhalten eine differenzierte musikalische Ausbildung. Sie lernen vom Blatt zu singen, Melodien nach Gehör aufzuschreiben und bewusst zu improvisieren. Wesentlicher Bestandteil der Methode ist die relative Solmisation. Der Ward 1-Kurs ist der unverzichtbare Basiskurs beim Einstieg in die Materie. Hier wird der grundlegende musikalische Stoff behandelt und praktisch geübt: im tonalen Bereich die Dur-Tonleiter sowie im rhythmischen Bereich der Zweier- und Dreiertakt mit und ohne Auftakt.
Um dem Kurs erfolgreich folgen zu können, ist ein Musikstudium nicht zwingend nötig. Freude am und eine gewisse Erfahrung im Singen sind die wichtigsten Voraussetzungen.
Bitte bringen Sie einen chromatischen Tonangeber in Form einer Stimmpfeife oder einer App mit.
Der Kurs ist anerkannt als Bildungszeit. Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) können alle in Anspruch nehmen, die seit sechs Monaten angestellt sind bzw. in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis mit Tätigkeitsschwerpunkt im Land Berlin stehen. Weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/
In Kooperation mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 06.01.2025, zuletzt aktualisiert am 06.01.2025