Meister / Meisterin für Schutz und Sicherheit

Nächster Termin:
Kurs läuft, erneuter Start November 2025 geplant
Gesamtdauer:
820 Stunden in 5 Monaten
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
8
Teilnehmer max.:
12
Preis:
9.660,90 € - incl. 19 % MwSt. 1.542,50 EUR (mit Lehrmaterial und IHK-Gebühren - 570,00 EUR IHK Berlin/2025)
Förderung:
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG) 
  • BAföG 
  • Qualifizierungschancengesetz 
Abschlussart:
Kammerprüfung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Meister / Meisterin für Schutz und Sicherheit
Zertifizierungen des Angebots:
  • DIN ISO 9001:2015, BDSW zertifizierte Sicherheitsfachschule
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 siehe unter Beschreibung
Fachliche Voraussetzungen:
siehe unter Beschreibung
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 3015-10 Wach- und Sicherheitsdienste - allgemein

Inhalte

Berufliche Weiterbildung durch Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum/zur "Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit", der Weg zur Führungskraft mit Perspektive im Werk- und Objektschutz, Personenschutz, Brandschutz, Veranstaltungsschutz u.a. Einsatzbereichen. Diese Weiterbildung ist DIN-zertifiziert und führt zu einem vollwertigen Berufsabschluss mit IHK-Meisterprüfung.

Unser Kurs führt in nur 5 Monaten intensive Weiterbildung zur Prüfung bei der IHK als "Meister / Meisterin für Schutz und Sicherheit" und damit auch zur Vermittlung als Fach- oder Führungskraft oder zum soliden Start in die Selbständigkeit.

Diese berufliche Weiterbildung ist vorgesehen für

- Erfahrene Sicherheitsfachkräfte vor allem aus dem Werk- und Objektschutz, die sich für Fach- und Führungsaufgaben weiter qualifizieren möchten und

- Beschäftigte in Unternehmen aus den betrieblichen Bereichen Schutz und Sicherheit, die eine Weiterentwicklung in Fach- und Führungsaufgaben anstreben.
Sie ist damit auch besonders geeignet für langjährig im Sicherheitsgewerbe Tätige, die eine Weiterentwicklung anstreben.

Prüfungszulassungsvoraussetzung für die "Grundlegende Qualifikation" sind

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.

Prüfungszulassungsvoraussetzung für die "Handlungsspezifische Qualifikation" sind

1. das Ablegen des Prüfungsteils Grundlegende Qualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. ein weiteres Jahr Berufspraxis und
3. Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO).

Zulassung / Förderung

Möglich sind Förderung mit Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG), durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), über das Qualifizierungschancengesetz, über die DRV.
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können einkommens- und vermögensabhängig in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren gefördert werden, maximal bis 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung können als Zuschuss gewährt werden, der Rest über ein zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen.

Zugangsvoraussetzungen

- Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft und
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Mindestalter: 21 Jahre
- körperliche Eignung.

Im Mittelpunkt steht die schrittweise Vorbereitung der zwei Prüfungsteile. Dies erfolgt themengebunden und unter Nutzung prüfungsrelevanter Fachliteratur, die Sie ausgehändigt bekommen.

Der Vorbereitungsteil "Grundlegende Qualifikationen" umfasst folgende Themenbereiche:

a. Rechtsbewusstes Handeln (mit arbeits-, sozial-, umwelt- und wirtschaftsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen)
b. Betriebswirtschaftliches Handeln (mit betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, Organisationsentwicklung, Entgeltfindung, Kostenrechnung und Kalkulation)
c. Zusammenarbeit im Betrieb (mit Führungsmethoden, Förderung von Kommunikation und Kooperation, Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme)

Der Vorbereitungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" umfasst folgende Themenbereiche:

a. Schutz- und Sicherheitstechnik (mit bauliche und mechanische, elektronische sowie spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, Kommunikations- und Informationstechnik)
b. Organisation (mit Kostenwesen, Methoden der Planung und Kommunikation, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Recht)
c. Führung und Personal (mit Personalführung und Personalentwicklung, Qualitätsmanagement)

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 16.02.2025, zuletzt aktualisiert am 15.02.2025