Gepr. Industiefachwirt (IHK) - Bachelor Abschluss - berufsbegleitend

Nächster Termin:
04.09.2025 - Mo / Mi 18 - 21.15 Uhr,  einige Samstage 8 - 13 Uhr,  2 Vollzeitwochen zur Prüfungsvorbereitung (als Bildungsurlaub anerkannt)
Kurs endet am:
19.03.2027
Gesamtdauer:
644 Stunden in 20 Monaten
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Virtuelles Klassenzimmer 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
1
Teilnehmer max.:
15
Preis:
4.650 € - zzgl. Lehrmittel 150 EUR, zzgl. Prüfungsgebühr 550 EUR
Förderung:
  • BAföG 
  • EU/Bund/Land 
Abschlussart:
Kammerprüfung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Gepr. Industriefachwirt (IHK) mit Anerkennung Bachelor Abschluss
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Interessierte an einer Aufstiegsfortbildung
Fachliche Voraussetzungen:
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung - weiter siehe oben
Technische Voraussetzungen:
EDV und MS-Office Kenntnisse sowie Kenntnisse lt. Voraussetzungen
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 71303-903 Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin

Inhalte

Was macht der Industriefachwirt?

Als Industriefachwirt

* haben Sie die kaufmännische Verantwortung in Industrieunternehmen
* übernehmen Sie die Leitung einer Abteilung in einem Industrieunternehmen
* überwachen Sie die betriebswirtschaftlichen Vorgaben für die Produktion
* treffen Sie Entscheidungen über die Beschaffung und den Absatz
* übernehmen Sie die Personalverantwortung Ihrer Mitarbeiter
* treffen Sie Marketingentscheidungen und Entscheidungen über die Produktion

Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)

* Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
* eine mindestens dreijährige Berufspraxis

Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer: den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" in den letzten fünf Jahren abgelegt hat und außerdem weitere Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxisjahre müssen erst zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 01.08.2024, zuletzt aktualisiert am 04.04.2025