Gepr. Industiefachwirt (IHK) - Bachelor Abschluss - berufsbegleitend

Next Date:
04.09.2025 - Mo / Mi 18 - 21.15 Uhr,  einige Samstage 8 - 13 Uhr,  2 Vollzeitwochen zur Prüfungsvorbereitung (als Bildungsurlaub anerkannt)
Course ends on:
19.03.2027
Total Duration:
644 Stunden in 20 Monate
Internship:
Nein
Teaching Languages:
  • Deutsch
Type of Course:
  • Aufstiegsfortbildung 
Type of Provision:
  • Virtuelles Klassenzimmer 
Execution Time:
  • Tagesveranstaltung
min. Participants:
1
max. Participants:
15
Price:
€4,650 - zzgl. Lehrmittel 150 EUR, zzgl. Prüfungsgebühr 550 EUR
Funding:
  • BAföG 
  • EU/Bund/Land 
Type of Qualification:
Kammerprüfung 
Final Examination:
Nein
Qualification Title:
Gepr. Industriefachwirt (IHK) mit Anerkennung Bachelor Abschluss
Certifications of the Course:
  • Nicht zertifiziert
Courses for Women only:
Nein
Childcare:
Nein
Link to Course:
Quantity of Details:
Suchportal Standard Plus

Target Groups:
 Interessierte an einer Aufstiegsfortbildung
Professional Requirements:
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung - weiter siehe oben
Technical Requirements:
EDV und MS-Office Kenntnisse sowie Kenntnisse lt. Voraussetzungen
Classification of the Federal Employment Agency:
  • D 71303-903 Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin

Contents

Was macht der Industriefachwirt?

Als Industriefachwirt

* haben Sie die kaufmännische Verantwortung in Industrieunternehmen
* übernehmen Sie die Leitung einer Abteilung in einem Industrieunternehmen
* überwachen Sie die betriebswirtschaftlichen Vorgaben für die Produktion
* treffen Sie Entscheidungen über die Beschaffung und den Absatz
* übernehmen Sie die Personalverantwortung Ihrer Mitarbeiter
* treffen Sie Marketingentscheidungen und Entscheidungen über die Produktion

Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)

* Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
* eine mindestens dreijährige Berufspraxis

Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer: den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" in den letzten fünf Jahren abgelegt hat und außerdem weitere Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxisjahre müssen erst zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein.

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Published on 01.08.2024, last updated on 04.04.2025